Donau Translations

Häufig gestellte Fragen

PREISE, DAUER, ABLAUF

1. Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Preise für eine beglaubigte Übersetzung hängen von der Sprachkombination, dem Umfang des Dokuments und dem Fachgebiet ab. Für Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Zeugnisse gibt es Pauschalpreise. Gerne erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot, damit Sie genau wissen, welche Kosten für Ihre beglaubigte Übersetzung anfallen.

2. Wie lange dauert die Lieferung einer beglaubigten Übersetzung?

Die Lieferzeit einer beglaubigten Übersetzung richtet sich nach Umfang und Sprache. Kurze Dokumente wie Urkunden können oft innerhalb von ca. 3 Werktagen übersetzt und beglaubigt werden. Bei größeren Texten kann es entsprechend länger dauern. Falls Sie die Übersetzung besonders schnell benötigen, bieten wir auch deutlich schnellere Express-Übersetzungen an.

3. Wie funktioniert die Abwicklung einer beglaubigten Übersetzung?

Der Ablauf ist unkompliziert: 1. Sie senden uns Ihr Dokument als Scan oder Foto per E-Mail / Whatsapp oder über das Upload-Formular. 2. Wir prüfen den Text und senden Ihnen ein unverbindliches Angebot mit Preis und Lieferzeit. 3. Nach Ihrer Bestätigung fertigt ein vereidigter Übersetzer die beglaubigte Übersetzung an. 4. Sie erhalten die fertige Übersetzung per Post im Original und auf Wunsch zusätzlich vorab als PDF-Scan.

4. Sind beglaubigte Übersetzungen überall gültig?

Eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer wird in Deutschland von Ämtern, Gerichten, Universitäten und Behörden anerkannt. Wenn Sie Ihre Übersetzung im Ausland einreichen möchten, informieren Sie uns bitte vorab. Je nach Land kann eine zusätzliche Apostille oder Legalisationnotwendig sein. Wir beraten Sie hierzu gerne.

JURISTISCHES: BEGLAUBIGUNG, APOSTILLE USW.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Donau Translations
von Anforderungen und Ablauf bis zu Kosten und Bearbeitungszeiten

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen gerichtlich ermächtigten, beeidigten beziehungsweise vereidigten Übersetzer mit seinem Stempel und seiner Unterschrift erstellt. Diese beglaubigte Übersetzung wird dann im ganzen Land und in den meisten Ländern weltweit bei allen wichtigen Behörden anerkannt.

Die Richtigkeit der Übersetzung wird durch das Siegel und die Unterschrift des beeidigten Übersetzers bestätigt.

Eine beglaubigte Übersetzung besteht aus der Übersetzung selbst, einer Beglaubigungsformel, die vermerkt bei welchem Landgericht beziehungsweise Oberlandesgericht der Übersetzer vereidigt ist und wird durch den beeidigten Übersetzer und unterschrieben und gestempelt.

Zusätzlich wird eine Kopie des Originals angeheftet und die Seiten werden oben an der Ecke geknickt, zusammengeheftet und erneut gestempelt.

Das ist abhängig von der Menge der Dokumente, der Länge des Texts, der Sprache und der aktuellen Auftragslange. In vielen Fällen können wir bereits eine Expressbearbeitung von 24h + Postweg anbieten.

Für eine genaue Angabe der Bearbeitungsdauer senden Sie uns einfach eine Anfrage und wir senden Ihnen direkt eine genaue Zeitangabe.

Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland durch eine Oberlandgericht oder Landgericht gerichtlich ermächtigte, beeidigte beziehungsweise vereidigte Übersetzer durchgeführt. Diese Übersetzer mussten dafür eine Prüfung bestehen. Unsere Übersetzer arbeiten mit größter Sorgfalt und Qualität, sodass Ihre beglaubigte Übersetzung mit Sicherheit in Deutschland anerkannt wird (und in den meisten anderen Ländern der Welt).

Eine Apostile bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde und erleichtert dadurch die Verwendung im Ausland. Es wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers der Urkunde, sowie dessen Befugnis zur Ausstellung bestätigt. Es wird auf der Urkunde selbst oder auf einem separaten Blatt angebracht. Die Apostille ersetzt das oft kompliziertere Legalisationsverfahren. kompliziertere Legalisationsverfahren.

Allgemein können öffentliche Urkunden verschiedenster Art apostilliert werden, wie zum Beispiel: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Bescheinigungen über Namensänderung, Aufenthalts – und Meldebescheinigungen, Einbürgerungsurkunden, Gerichtsbeschlüsse, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse etc. beeidigten Übersetzers bestätigt.

Normalerweise kann Ihnen die Behörde, die das Dokument ausgestellt mitteilen, welche Behörde für die Apostille zuständig ist. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wir helfen Ihnen gerne dabei. Die beglaubigte Übersetzung muss bei dem Landgericht / Oberlandesgericht, wo der Übersetzer ermächtigt ist, überbeglaubigt werden mit der zugehörigen Apostille / Legalisation (je nach Land).

DOLMETSCHEN

1. Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?

Übersetzen ist die schriftliche Übersetzung eines Textes, Dolmetschen ist das mündliche Übersetzen eines Gesprächs.

2. IIn welchen Sprachen dolmetschen Sie?

Wir bieten alle Sprachen an. Bei einigen sehr seltenen Sprachen wie z. B. Oromo sind kurzfristige Bestellungen nur eingeschränkt möglich.

3. Dolmetschen Sie beim Notar?

Unsere professionellen Dolmetscher sorgen dafür, dass bei notariellen Beurkundungen alles von allen Beteiligten perfekt verstanden wird.

4. Dolmetschen Sie für Rechtsanwälte?

Unser Dolmetscherservice begleitet z.B. Strafverteidiger bei Mandantenbesuchen in die Justizvollzugsanstalten und dolmetscht bei Gerichtsterminen und in der Hauptverhandlung.

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