Über uns
Über uns
Die beiden Gesellschafter von Donau Translations OOD haben eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von beglaubigten Urkundenübersetzungen.
Aleksandar Miladinovic ist seit über 20 Jahren in Deutschland staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer mehrerer Sprachen und hat in dieser Zeit dauerhaft mit Übersetzungsbüros, Unternehmen und Behörden zusammengearbeitet.
Patrick Weber spricht Spanisch, Portugiesisch und Englisch und verantwortet seit Jahren das Projektmanagement von Übersetzungsaufträgen – insbesondere für Übersetzungsbüros und Unternehmen – von der Auftragsannahme bis zur termingerechten Lieferung.
Beglaubigte Urkundenübersetzungen in alle Sprachen erstellen wir selbst sowie gemeinsam mit langjährig bewährten, in Deutschland allgemein beeidigten Übersetzern.
Die Donau Translations OOD hat ihren Sitz im bulgarischen Widin (EU).
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Donau Translations–
von Anforderungen und Ablauf bis zu Kosten und Bearbeitungszeiten
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen gerichtlich ermächtigten, beeidigten beziehungsweise vereidigten Übersetzer mit seinem Stempel und seiner Unterschrift erstellt. Diese beglaubigte Übersetzung wird dann im ganzen Land und in den meisten Ländern weltweit bei allen wichtigen Behörden anerkannt.
Die Richtigkeit der Übersetzung wird durch das Siegel und die Unterschrift des beeidigten Übersetzers bestätigt.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Eine beglaubigte Übersetzung besteht aus der Übersetzung selbst, einer Beglaubigungsformel, die vermerkt bei welchem Landgericht beziehungsweise Oberlandesgericht der Übersetzer vereidigt ist und wird durch den beeidigten Übersetzer und unterschrieben und gestempelt.
Zusätzlich wird eine Kopie des Originals angeheftet und die Seiten werden oben an der Ecke geknickt, zusammengeheftet und erneut gestempelt.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Das ist abhängig von der Menge der Dokumente, der Länge des Texts, der Sprache und der aktuellen Auftragslange. In vielen Fällen können wir bereits eine Expressbearbeitung von 24h + Postweg anbieten.
Für eine genaue Angabe der Bearbeitungsdauer senden Sie uns einfach eine Anfrage und wir senden Ihnen direkt eine genaue Zeitangabe.
Wer macht beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland durch eine Oberlandgericht oder Landgericht gerichtlich ermächtigte, beeidigte beziehungsweise vereidigte Übersetzer durchgeführt. Diese Übersetzer mussten dafür eine Prüfung bestehen. Unsere Übersetzer arbeiten mit größter Sorgfalt und Qualität, sodass Ihre beglaubigte Übersetzung mit Sicherheit in Deutschland anerkannt wird (und in den meisten anderen Ländern der Welt).
Was ist eine Apostille?
Eine Apostile bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde und erleichtert dadurch die Verwendung im Ausland. Es wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers der Urkunde, sowie dessen Befugnis zur Ausstellung bestätigt. Es wird auf der Urkunde selbst oder auf einem separaten Blatt angebracht. Die Apostille ersetzt das oft kompliziertere Legalisationsverfahren. kompliziertere Legalisationsverfahren.
Welche Dokumente können eine Apostille erhalten?
Allgemein können öffentliche Urkunden verschiedenster Art apostilliert werden, wie zum Beispiel: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Bescheinigungen über Namensänderung, Aufenthalts – und Meldebescheinigungen, Einbürgerungsurkunden, Gerichtsbeschlüsse, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse etc. beeidigten Übersetzers bestätigt.
Wo kann ich eine Apostille für das Originaldokument erhalten?
Normalerweise kann Ihnen die Behörde, die das Dokument ausgestellt mitteilen, welche Behörde für die Apostille zuständig ist. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ich benötige auf der beglaubigten Übersetzung eine weitere Apostille. Wie funktioniert das?
Wir helfen Ihnen gerne dabei. Die beglaubigte Übersetzung muss bei dem Landgericht / Oberlandesgericht, wo der Übersetzer ermächtigt ist, überbeglaubigt werden mit der zugehörigen Apostille / Legalisation (je nach Land).
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